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Abfallwirtschaft
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Stand: Januar 2006
Statusbericht zum Beitrag der Abfallwirtschaft zum Klimaschutz und mögliche Potentiale
- finanziert von BMU/UBA und
BDE -
Mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz im Jahr 1996 fand bis Juni 2005 eine schrittweise Abkehr von der Deponierung unbehandelter organischer Abfälle statt. Durch einen deutlichen Anstieg der getrennten Erfassung und Verwertung sowie durch Abfallvermeidung und effizientere Methoden zur Abfallbehandlung und -beseitigung konnten fossile Energieträger und Rohstoffe ersetzt werden. Diese gehen als Gutschriften in die Klimabilanz ein und führen so zu deutlichen Entlastungen bzw. Einsparungen klimawirksamer Emissionen und fossiler Energieträger.
Zwischen 1990 und 2003 konnten in Deutschland die Emission von Treibhausgasen insgesamt um rund 18 % reduziert werden (auf 1.017,5 Mio t CO2-Äquivalente). Im Nationalen Inventarbericht (NIR) werden dem Abfallbereich durch das Deponierungsverbot allein 20 Mio t CO2-Äquivalente zugerechnet. Damit hat die Abfallwirtschaft den von ihr erwarteten Beitrag zum Minderungsziel des nationalen Klimaschutzprogramms aus dem Jahr 2000 erreicht. Bis 2012 wird eine weitere Einsparung von 8,4 Mio t CO2-Äquivalenten durch die Stilllegung der Deponien prognostiziert. Für die Zeitspanne von 1990 bis 2012 ergibt sich damit eine Reduktion von 28,4 Mio t CO2-Äquivalenten, die im nationalen Klimaschutzprogramm nach Beschluss der Bundesregierung vom 13. Juli 2005 (BMU 2005a) dem Entsorgungsweg der Deponie zugesprochen werden.
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