Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Am 31. Dezember 1994 trat die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (nachstehend "ursprüngliche Verpackungs-Richtlinie" genannt) in Kraft. Am 7. Dezember 2001 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle zur Annahme im Mitentscheidungsverfahren gemäß Artikel 251 EG-Vertrag vor (nachstehend "geänderte Verpackungs-Richtlinie2 genannt). Unter anderem legt die geänderte Verpackungs-Richtlinie höhere Ziele für die Verwertung und die stoffliche Verwertung fest, die bis zum 31. Dezember 2008 erreicht werden müssen.
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