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Vorgeschichte zur Gewerbeabfallverordnung

Das Bundeskabinett hatte die Verordnung in seiner Sitzung am 7. November 2001 beschlossen. Der Bundestag hatte der Verordnung am 14. Dezember 2001 ohne Änderungen zugestimmt. Der Bundesrat hat der Verordnung am 26. April 2002 gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes unter Maßgabe von Änderungen zugestimmt. Die Änderungen im Bundesrat haben das Konzept der Bundesregierung voll bestätigt und die Zielsetzung der Verordnung weiter präzisiert. Deshalb hat das Bundeskabinett diese Änderungen mit Beschluss vom 15. Mai 2002 übernommen. Der Bundestag hat den Änderungsmaßgaben des Bundesrates am 13. Juni 2002 zugestimmt. Die Verordnung wurde am 24. Juni 2002 verkündet (BGBl. I, S. 1938).

Die Gewerbeabfallverordnung vom Juni 2002 finden Sie hier.


Beschluß des Bundesrates

zur Gewerbeabfallverordnung vom 26. April 2002 (Drucksache 278/02).
Dieser enthält Begründungen zu den Änderungsmaßgaben.


Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen wie vom Bundeskabinett am 7. November 2001 beschlossen.


Begründung

für die Gewerbeabfallverordnung wie vom Bundeskabinett am 7. November 2001 beschlossen.


Hintergrundpapier

Umweltverträgliche Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bauabfällen.


Hintergrundpapier

Wesentliche Änderungen des Bundesrates zur Gewerbeabfallverordnung.


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