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Stand: 04. Mai 2007


  • Titel: Freedom, equality, harmony – Market control as instrument for environmental protection and economic development

  • Redner/in: Ministerialdirektor Dr. Helge Wendenburg
    Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz des Bundesumweltministeriums, Bonn
  • Anlass: BMU-Workshop "WEEE – Register" am 4. Mai 2007
  • Datum/Ort: 04.05.2007, Diamant Conference and Business Centre in Brüssel

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen

Brauchen wir eigentlich Register?
Beschränkt Kontrolle nicht unsere verbrieften Europäischen Freiheiten?

Oder ist Freiheit ohne Garantie, dass alle gleich behandelt werden, also Freiheit ohne Gleichheit vielmehr Ungerechtigkeit? Das sind die Fragen, mit denen ich dieser Veranstaltung Impulse geben möchte.

Zunächst zur Freiheit. Gemeint sind in erster Linie die wirtschaftlichen Freiheitsrechte. Sie stehen im EG-Vertrag, seit vor nunmehr genau 50 Jahren die Römischen Verträge abgeschlossen wurden. Es sind die so genannten 4 Freiheiten des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs sowie die Freizügigkeit der Personen, die sich inzwischen durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs de facto zu wirtschaftlichen Grundrechten entwickelt haben. Zur Absicherung dieser Basis eines gemeinsamen Binnenmarktes, in dem Handelshemmnisse weitestgehend vermieden werden sollen, gibt es selbstverständlich das Wettbewerbsrecht und natürlich die Kommission als Hüterin der Verträge. Ich denke aber, wir alle sind aufgefordert, die größtmögliche Reduzierung der Hemmnisse für die Freizügigkeit und der wettbewerbsschädigenden Praktiken sowie die Schaffung einer innovations- und investitionsfreundlichen Umgebung zu fördern, die gleichzeitig die Umwelt zu ihrem Recht kommen lässt.

Betrachten wir aber zunächst einmal ein ganz elementares Handelshemmnis, das unabhängig von der Ausdehnung eines Marktes ist und national wie international gleich ist: das "fatale" Hemmnis, wenn Unternehmen vollständig vom Markt gedrängt werden, weil sie nicht mehr mithalten können, weil Konkurrenten die Freiheit ausnutzen, indem sie sich ihren Pflichten entziehen und als "Schwarzfahrer" auf dem Markt agieren!

Was viele, die sich über das allgemeine Registrierungsgebot beschweren, nicht sehen: Registrierung stellt funktionierenden Wettbewerb sicher. Sie stellt sicher, dass die, die jetzt murren über die Verpflichtung, sich zu melden, nicht vielleicht schon bald gar nicht mehr da sind, weil andere ihren Pflichten nicht nachkommen, und so ihre Waren billiger anbieten können. Und wer glaubt denn eigentlich, dass ein Unternehmen der Versuchung widerstehen kann, sich seinen Entsorgungsverpflichtungen zu entziehen, wenn niemand weiß, ob und wie viele Geräte es Jahr für Jahr auf den Markt bringt?

Es kann also nicht sein, dass Freiheit ausgenutzt wird und der Blick für das große Ganze verloren geht!
Wir sehen angesichts des nun endlich global erwachenden Bewusstseins für die Zusammenhänge beim Klimaschutz ebenso wie bei der Ressourcenschonung, dass die Menschheit aufeinander angewiesen ist. Oder, mit den Worten von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gesagt: Umweltschutz ist praktizierte Gerechtigkeit und Fairness.

Brüderlichkeit, neben Freiheit und Gleichheit der dritte altehrwürdige Grundbegriff demokratischen Zusammenlebens drängt sich da auf. Die Erfahrung lehrt aber eben leider, dass Brüderlichkeit - also Fairness - sich nicht von selbst durchsetzt. Dazu braucht es vielmehr konkrete Rahmenbedingungen.

Grundlegend wichtig ist dabei, überhaupt zu wissen, wer am Markt ist. Ein Überblick darüber, wer eine "Entsorgungsfahrkarte" gelöst hat und seinen Verpflichtungen nachkommt, ist unumgänglich. Und wenn dieser Überblick über das "Wer" auch noch öffentlich zugänglich ist, eröffnet das den im Wettbewerb Stehenden sogar, ihre Rechte auch unabhängig von staatlicher Kontrolle durchzusetzen.

Wie aber sieht die europäische Praxis dieser Kontrolle durch Registrierung aus?

Wir können es den Schilderungen und Hilferufen der Betroffenen entnehmen, und auch die Politik verlangt dringend nach Abhilfe, denn das ist die Situation: Jeder Mitgliedstaat hat mindestens ein Register. Das heißt: die betroffenen Unternehmen müssen sich über 27 Mal registrieren lassen. Sie müssen über 27 insolvenzsichere Finanzierungsgarantien stellen, die den unterschiedlichen nationalen Anforderungen entsprechen müssen. Und die Unternehmen sind von 27 unterschiedlichen Meldeverfahren betroffen, wenn sie EU-weit agieren wollen. Auch die Definitionen, was denn ein Gerät ist und wann ein Gerät dem B2C- und wann dem B2B-Bereich zuzuordnen ist, oder zu welcher Geräteart es gehört, können in den Mitgliedstaaten voneinander abweichen.
Das trifft natürlich besonders die kleinen und mittleren Unternehmen, aber es sind ohne Rücksicht auf die Größe einfach die berechtigten Klagen der "Gutwilligen", die zum Handeln drängen. Diese Klagen sind nicht nur bei uns im Umweltministerium angekommen. Wie Sie wissen, haben ja auch Mitglieder des Europäischen Parlaments alarmiert gefragt, ob der in der WEEE-Richtlinie gerade erst festgelegte Gestaltungsspielraum für die nationale Umsetzung in den Mitgliedstaaten nicht den freien Warenverkehr massiv behindert.

Die eingangs gestellte Frage muss also anders lauten: brauchen wir so viele Register?

Die Antwort hat zum einen etwas mit dem Spezifikum WEEE-Richtlinie, aber auch mit grundlegenden Strukturen Europas zu tun.
Der Ansatz der WEEE-Richtline ist – entsprechend der ihr zugrunde liegenden Materie - äußerst komplex und für viele vom Ansatz her relativ neu. Die MS hatten zunächst einmal alle Hände voll zu tun, um die formelle Umsetzung einigermaßen fristgerecht durchzuführen. Vielleicht verständlich, dass jeder zunächst einmal seine "nationalen Hausaufgaben" gemacht haben wollte.

Als Vertreter eines föderal organisierten Staates weiß ich genau, wovon ich spreche, wenn ich es als Glücksfall bezeichne, dass es in Deutschland in gemeinsamer Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Wirtschaftsbeteiligten gelungen ist, ein einziges nationales Register zu schaffen. Auch in einem Land, in dem das organisierte Zusammenspiel zwischen Bund und Ländern inzwischen über ein halbes Jahrhundert erprobt ist, ist eine solche Lösung immer noch ein Grund zu echter Freude!

Wie viel schwieriger ist es da, die unterschiedlichen Bedingungen in 27 Mitgliedstaaten der EU zu harmonisieren. Denn das ist es doch, was den Dreiklang aus Freiheit, Gleichheit und Fairness charakterisiert: Harmonie.
Harmonisierung im Großen ist natürlich bis zu einem gewissen Grade schon durch die EG-Richtlinien selbst vorgegeben. Ungefähr die Hälfte der in der EU gehandelten Waren unterliegen harmonisierten Vorschriften. Der verbleibende Teil entfällt auf die nicht harmonisierten Sektoren, für die es einzelstaatliche technische Vorschriften bzw. gar keine spezifischen Regelungen gibt.
Bei unserem heutigen Thema geht es um harmonische Umsetzung unter Berücksichtigung nationaler Notwendigkeiten. Auch der Grundsatz der Subsidiarität, vernünftig angewandt, ist ja wahrlich kein schlechter!
Allein der Vergleich der Situation in den Mitgliedstaaten lehrt uns:
Es gibt große nationale Märkte mit vielen Playern. Es gibt nationale Märkte ohne eigene inländische Produzenten, auf denen ausschließlich Importeure Geräte in verkehr bringen. Entsprechen gibt es Märkte mit vielen unterschiedlich großen Wettbewerbern und entsprechend hoher Relevanz wettbewerbsneutraler Lösungen. Es gibt Märkte mit einfachen Entsorgungsstrukturen und solche mit extrem unterschiedlichen regionalen Entsorgungssituationen, und so weiter, und so weiter… Ganz abgesehen von übergeordneten politischen Schwerpunktsetzungen in den einzelnen Mitgliedstaaten.
Daher ist eines für mich ganz klar: von dem berühmten "grünen Tisch" aus ist das Problem nicht zu lösen. Es ist sicherlich kein Zufall, dass dieses Bild für Praxisferne über die Schreibtisch-Bespannung im alten Frankenreich sprachhistorisch eng mit dem Begriff "Bürokratie" zusammenhängt. Und die wollen wir ja überall dort, wo sie unnötig ist, bekämpfen.

Ein Netzwerk von Praktikern, wie wir es heute noch vorgestellt bekommen werden, verspricht da aus meiner Sicht, sehr viel sicherer und vor allem harmonischer zum Ziel zu führen. Es hat den entscheidenden Vorteil, dass die Schritte auf dieses Ziel hin regelmäßig von allen Beteiligten auf Akzeptanz in der Praxis geprüft werden können und , falls erforderlich, nachjustiert werden können. Auch unsere Europäische Union ist doch weniger mit einem Staat als eher mit einem Netzwerk zu vergleichen. Und wir sehen heute, welch starkes Netzwerk die Europäische Union geworden ist. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass die Vorgehensweise, aus der Praxis heraus Initiative zu entwickeln und nach gemeinsamer Diskussion unter Praktikern Lösungen zu finden, denen sich am Ende alle anschließen können, auch in unserem Falle zum Ziel führen kann - und uns zeigen wird, dass Marktkontrolle ein wirkungsvolles Instrument für Umweltschutz und wirtschaftliche Entwicklung sein kann, wenn dieses Instrument nur genügend nah am realen Markt eingesetzt wird.

Lassen Sie es mich in diesem Jahr des großen Jubiläums der Anfänge Europas in den Römischen Verträgen mit einem Wort des großen Europäers Robert Schuman sagen:
"Europa lässt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung: Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen."
Ich denke, unser Workshop verspricht, uns in dieser Hinsicht vor allem am Nachmittag ganz konkrete Möglichkeiten der Mitwirkung zu bieten. In diesem Sinne wünsche ich uns allen viel Erfolg!

Hinweis:

Eine Zusammenfassung sowie die einzelnen Beiträge der Veranstaltung werden in Kürze in einem Bericht zusammengefasst veröffentlicht.