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Stand: 09.11.2011


Novellierung der Deponieverordnung (DepV)

Anlass für die Änderung der Verordnung war die ausführliche Stellungnahme der EU-Kommission vom 12.1.2009, wonach die Verordnung für die Verwendung von Geokunststoffen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen, die im Ausland hergestellt, geprüft und in Verkehr gebracht wurden, gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoße.

In der nachstehenden Änderungsverordnung wurde u.a. dieser Beanstandung der EU-Kommission durch Aufnahme einer Gleichwertigkeitsklausel im Anhang 1 Nummer 2.1 (Änderungsbefehl Ziffer 20 b) aa)) nachgekommen. Die Notifizierung bei der EU-Kommission ist erfolgt.

Die "Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung" wurde am 16.3.2011 vom Kabinett und am 14.4.2011 vom Bundestag beschlossen. In den Bundesratsausschüssen (Umwelt, Innen und Wirtschaft) wurden am 11./12.5.2011 von ca. 100 gestellten Änderungsanträgen ca. 70 Empfehlungen angenommen. Die Bundesregierung konnte den im Bundesrats-Plenum vom 27.5.2011 beschlossenen 67 Maßgaben durchweg zustimmen. Der Beschluss des Kabinetts zur Übernahme dieser Maßgaben des Bundesrates in den Regierungsentwurf ist am 20.7.2011 erfolgt. Die nochmalige Beteiligung des Bundestages (zur Annahme der Maßgaben des Bundesrates) fand im September 2011 statt. Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 52, am 20. Oktober 2011 veröffentlicht („Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung“ vom 17. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2066)). Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft.


- nicht amtliche Fassung - (Stand: 20.7.2011)

Weiterhin ist zum besseren Verständnis der Änderungsverordnung die gesamte Deponieverordnung im Überarbeitungsmodus als Arbeitshilfe beigefügt. Die eingefügten Änderungen (Überarbeitungsmodus) entsprechen der "Ersten Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung". In den angefügten Kommentaren wird auf die konkreten Änderungsbefehle der Änderungsverordnung verwiesen.