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Stand: September 2011


Novellierung der Bioabfallverordnung (BioAbfV)

Die Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden ( Bioabfallverordnung - BioAbfV) von 1998 bedarf aufgrund neuer und geänderter rechtlicher Vorschriften des EU-Rechts über tierische Nebenprodukte und des Düngerechts, Praxiserfahrungen seit Inkrafttreten der Verordnung und neuer Forschungsergebnisse zur Hygienisierung von Bioabfällen einer Überarbeitung.

Zusätzlich sind Beschlüsse der 67. Umweltministerkonferenz vom 26./27.10.2006 und der Agrarministerkonferenz vom 29.09.2006 zu berücksichtigen. Darin wurde die Bundesregierung gebeten zu prüfen, inwieweit durch eine Novelle u.a. der Bioabfallverordnung gewährleistet werden kann, dass Abfallgemische zur landbaulichen Verwertung nur aus solchen Bestandteilen hergestellt werden, deren unvermischte Bestandteile, jeweils für sich gesehen, lückenlos bis zum Ort des Anfalls rückverfolgt werden können und als unbedenklich im Sinne der Verordnung zu bewerten sind. Grund für die Beschlüsse war die Aufbringung von Abfallgemischen, die mit PFT belastet waren.

Nach Anhörung der beteiligten Kreise (Länder, kommunale Spitzenverbände, Verbände, Fachkreise), Ressortabstimmung und Notifizierung bei der EU-Kommission hat das Kabinett der Änderungsverordnung zur Novellierung der BioAbfV am 21.09.2011 zugestimmt. Derzeit wird das Verordnungsvorhaben im Bundesrat im Rahmen des Zustimmungsverfahrens beraten.

Der Entwurf in Form einer Artikelverordnung beinhaltet die Novellierung der BioAbfV (Art. 1) sowie Anpassungen in der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (Art. 2) und der Düngemittelverordnung (Art. 3). Nach diesen und den bereits in der Vergangenheit erfolgten Änderungen der BioAbfV ist eine Neubekanntmachung der Verordnung in der aktuellen Fassung (Art. 4) vorgesehen.

Die Änderungen der BioAbfV beinhalten im Wesentlichen:

  • Neufassung der Liste der für eine Verwertung auf Flächen geeigneten Bioabfälle sowie geeigneten anderweitigen Materialien (Anhang 1) zur Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sowie an die Stofflisten der Düngemittelverordnung (DüMV).
  • Neufassung der Vorgaben zur seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit (Anhang 2) auf der Grundlage des Überarbeitungsvorschlags einer beauftragten Experten-Arbeitsgruppe, wobei Forschungsergebnisse und Praxiserfahrungen insbesondere hinsichtlich Vergärungs-/Biogasanlagen einbezogen wurden. Damit gehen auch Erleichterungen für den Betrieb von Vergärungsanlagen einher.
  • Aktualisierung der Vorgaben zur Analytik (Anhang 3) im Hinblick auf die genannten Normen, Methodenbücher und Merkblätter.
  • Einführung eines einheitlichen Lieferscheins (Anhang 4 -neu-).
  • Im verfügenden Teil der BioAbfV Einarbeitung der Bestimmungen entsprechend den vorgenannten Änderungen. Darüber hinaus Umsetzung des Regelungsbedarfs aufgrund oben genannten UMK- und AMK-Beschlüsse, welche insbesondere zu einem Zustimmungserfordernis der zuständigen Behörde für die Abgabe bestimmter Bioabfälle zur Verwertung (vgl. § 9a) sowie bei den Regelungen zu den Dokumentations- und Nachweispflichten zu Erweiterungen (vgl. § 11) geführt haben. Bei den Dokumentations- und Nachweispflichten sind - wie bereits in der bislang geltenden BioAbfV - Erleichterungen für Mitglieder einer Gütegemeinschaft vorgesehen, um die Verwendung gütegesicherter Bioabfallkomposte, -gärrückstände und -gemische zu fördern.

Trotz des Umfangs der Änderungsverordnung, welcher hauptsächlich in der Neufassung der drei Anhänge begründet ist, bleiben die Struktur und die wesentlichen materiellen Anforderungen der BioAbfV unverändert.

Die Novellierung der BioAbfV soll noch auf der Grundlage des geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) schnellstmöglich abgeschlossen werden. Ein Zuwarten auf das Inkrafttreten des im parlamentarischen Verfahren befindlichen neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) würde zu einer erheblichen Verzögerung der vorgesehenen Änderungen und Anpassungen führen.


Entwurf der Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und der Düngemittelverordnung


Entwurf der Begründung zur Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und der Düngemittelverordnung


Entwurf des geänderten, verfügenden Teils der BioAbfV (Verordnungstext)


Entwurf des neugefassten Anhangs 1 BioAbfV


Entwurf des neugefassten Anhangs 2 BioAbfV


Entwurf des geänderten Anhangs 3 BioAbfV


Entwurf des neuen Anhangs 4 BioAbfV


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