Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:
Startseite
Wasser · Abfall · Boden
Abfallwirtschaft
Abfallrecht
Europäische Union
Stand: Oktober 2007
Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft
Der Einsatz von Klärschlämmen als Düngemittel auf landwirtschaftlich genutzten Böden erfolgt EU-weit auf der Grundlage der 'Richtlinie des Rates vom 12.06.1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der
Landwirtschaft' (86/278/EWG).
Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, der EU-Kommission alle 3 Jahre einen Bericht über die ordnungsgemäße nationale Umsetzung der Klärschlammrichtlinie vorzulegen (Art. 5 der 'Richtlinie des Rates zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte
über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien' (91/692/EWG). Der aktuelle Berichtszeitraum umfasst die Klärschlammdaten der Jahre 2004 bis 2006.
-
Druckversion
-
Notizzettel
-
Seite empfehlen
Bitte beachten Sie auch die
Hinweise zum Download.




