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Abfallwirtschaft
Abfallpolitik
Zuständigkeiten
Eigenverantwortung der Wirtschaft
Kann der Abfall nicht vermieden werden, so muss der gewerbliche Abfallerzeuger für die Verwertung bzw. die Beseitigung selbst sorgen. Dabei kann er sich der Hilfe Dritter bedienen, beispielsweise einen Entsorgungsfachbetrieb in Anspruch nehmen.
Um besonders den mittelständischen Betrieben das Abfallmanagement zu erleichtern, können die Unternehmen auch Verbände gründen, die dann für sie die Verwertungs- oder Beseitigungsaufgaben erfüllen.
Die Industrie- und Handelskammern bzw. die Handwerkskammern sind bei der Gründung von Verbänden behilflich oder beteiligen sich selbst daran, so dass auch über sie die Entsorgung möglich sein kann.
Auskunft dazu erteilen die
Kammern und folgende Wirtschaftsverbände:
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