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Elektro- / Elektronikaltgeräte
Stand: Juli 2006
Gesetzgebung in Deutschland
Verbraucherinnen und Verbraucher können ab 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Das sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, das am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. I S. 762 f.) und damit am 24. März 2005 in Kraft getreten ist. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Hersteller Elektro-Altgeräte zurücknehmen und entsorgen.
Mit dem Gesetz ist Deutschland einer der ersten Mitgliedstaaten der EU, der die beiden EU-Richtlinien über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Neugeräten in nationales Recht umgesetzt hat.
Verbraucherinnen und Verbraucher können kommunale Sammelstrukturen, z.B. Wertstoffhöfe, nutzen. Die Hersteller sind verpflichtet, die gesammelten Geräte zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik wieder zu verwenden und zu verwerten und die nicht verwertbaren Teile sicher zu beseitigen. Daneben kann der Handel auch weiterhin auf freiwilliger Basis Altgeräte zurücknehmen.
Eine weitere Neuerung:
Seit dem 1. Juli 2006 dürfen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in neu gefertigten Produkten kein Blei, Cadmium, Quecksilber oder bestimmte Chromverbindungen sowie bromhaltige Flammschutzmittel mehr verwenden.
Weitere Informationen zum Thema:
-
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- Informationen zur
Gesetzgebung in der EU
-
Informationen "Beginn der Registrierungspflicht am 24. November 2005"
-
Stiftung Elektro-Altgeräte Register
- Übersicht über die Registrierungsstellen in den anderen Mitgliedsstaaten der EU: Eine Übersicht über die Registrierungsstellen in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist von dem europäischen Verband ORGALIME erstellt worden und unter folgender Adresse
verfügbar:
http://www.orgalime.org/issues/WEEE overview on national registers.pdf (PDF-Dokument in englischer Sprache)
-
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
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