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Gesetzgebung
Rücknahmepflichten von Herstellern und Vertreibern von (Papier-)Verpackungen und deren Verwertung werden in Deutschland durch die Verpackungsverordnung (VerpackV) geregelt.
Auf der Grundlage der Verpackungsverordnung wurde in Deutschland ein flächendeckendes Sammel- und Entsorgungssystem (
Duales System Deutschland AG) in Verantwortung der Wirtschaft eingerichtet.
In der Verpackungsverordnung von 1991 wurden für die stoffliche Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton folgende Quoten (in Gewichtsprozent) festgelegt:
18 % ab 1.1.1993
64 % ab 1.7.1995
Nach der novellierten Verpackungsverordnung von 1998 gelten nun folgende Verwertungsquoten:
60 % ab 1.1.1996
70 % ab 1.1.1999.
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