Altbatterien - Gesetzgebung in der EU

Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren vom 06.11.2006 (Amtsblatt der EU zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG vom 26.09.2006 unter L 266/1)

Mit der am 26.09.2006 verkündeten und in Kraft getretenen Richtlinie wird zum 26.09.2008 ein Cadmiumverbot für Gerätebatterien und -akkumulatoren wirksam, von dem cadmiumhaltige Akkumulatoren in schnurlosen Werkzeugen aber zunächst noch ausgenommen sind. Diese Ausnahme soll zum 26.09.2010 überprüft werden. Die Richtlinie gibt Mindestsammelziele für Altbatterien/-akkumulatoren von 25% bzw. 45% vor, die bis zum 26.09.2012 bzw. 26.09.2016 erreicht werden sollen. Zudem werden Recyclingquoten von 75% bei Blei-Säure-Akkumulatoren, 65% bei cadmiumhaltigen Akkumulatoren und 50% bei sonstigen Batterien und Akkumulatoren vorgeschrieben.

Mit Wirkung vom 26.09.2008 wurde die Richtlinie 91/157/EWG aufgehoben.

Die Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG in nationales Recht ist durch das "Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)" erfolgt.


Gelber Sternenkreis auf blauem Grund