UN-Artenschutzkonferenz in Indien beschließt Maßnahmen zum Schutz wandernder Tierarten

24.02.2020
Hundshai
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 035/20
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Auf der 13. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten wurden zehn weitere bedrohte wandernde Tierarten unter internationalen Schutz gestellt.

Insektensterben und Lichtverschmutzung werden erstmals auf UN-Ebene verhandelt

Auf der 13. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) in Gandhinagar in Indien wurden zehn weitere bedrohte wandernde Tierarten unter internationalen Schutz gestellt, darunter der Indische Elefant, der Jaguar sowie mehrere Hai- und Vogelarten. Damit setzt die Konferenz, die am 15. Februar vom indischen Premier Modi eröffnet worden war und die am Wochenende zu Ende ging, ein bedeutendes Zeichen in dem für den Biodiversitäts- und Artenschutz so wichtigen Jahr 2020. Der von der Bundesregierung erfolgreich vorangetriebene Schutz des Hundshais betrifft eine auch in Deutschland heimische Haiart, die in der Nordsee und den Weltmeeren immer seltener wird.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Das Jahr 2020 muss zum Wendepunkt für den internationalen Arten- und Naturschutz werden. Die Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention in Indien hat hierfür den Ton angegeben: Wir brauchen weitere Fortschritte, um bedrohte Tierarten vor dem Aussterben zu schützen. Dazu gehören auch konkrete Schutzmaßnahmen vor Ort, um wandernden Tierarten bessere Lebenschancen zu geben."

Erstmals auf internationaler Ebene nimmt die Staatengemeinschaft die zunehmende Lichtverschmutzung und das Insektensterben stärker in den Blick. Die Bundesregierung hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, beide Themen auf die internationale Ebene zu heben, da diese Entwicklungen gravierende Auswirkungen auch auf wandernde Tierarten haben.

Bundesumweltministerin Schulze: "Das Insektensterben ist eine internationale Herausforderung, die die Ökosysteme ins Mark trifft. Denn mit den Insekten schwinden auch die Nahrungsquellen, gerade für wandernde Tierarten wie Fledermäuse und Zugvögel. Darum ist es gut, dass die Staaten der Bonner Konvention beschlossen haben, den Pestizideinsatz in und um ausgewiesene Schutzgebiete zu senken und das Problem übermäßiger Lichtverschmutzung weltweit gemeinsam anzugehen."

Die Konferenz, auf der mehr als 100 Staaten vertreten waren, einigte sich zudem auf Maßnahmen, um die Lebensbedingungen für viele wandernde Tierarten zu verbessern, die unter einer zunehmenden Zerschneidung ihrer Lebensräume leiden. So macht der weltweit zunehmende Ausbau der Infrastruktur (Straßen, Eisenbahn, Kanäle) vielen Arten Wanderungen unmöglich, was artenspezifische Querungshilfen erforderlich macht.

Die Vertragsparteien arbeiten darüber hinaus gemeinsam daran, mit Hilfe von konkreten Aktionsplänen den Rückgang von Arten zu stoppen. Deutschland engagiert sich hier zum Beispiel in Initiativen zum Schutz afrikanischer Raubkatzen, asiatischer Steppentiere wie der Saigaantilope oder der letzten afrikanischen Wildesel.

Deutschland war auf der Konferenz hochrangig durch den Staatsekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, vertreten. Der Gaststaat Indien zeigte sich sehr engagiert und verwies auf Artenschutzerfolge beim Löwen oder Tiger. Indien will sich zukünftig insgesamt stärker im internationalen Artenschutz unter der Bonner Konvention engagieren und übernimmt für die nächsten drei Jahre die Präsidentschaft der Vertragsstaatenkonferenz.

24.02.2020 | Pressemitteilung Nr. 035/20 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM8970
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