Bundeskabinett beschließt Verbot von Plastiktüten

06.11.2019
Svenja Schulze gibt ein Statement vor der Presse ab
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 196/19
Thema: Wirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat das Bundeskabinett ein Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht. Ausnahmen gibt es für sogenannte Hemdchenbeutel.

Schulze: Plastiktüten sind Inbegriff der Ressourcenverschwendung

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze ein Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer künftig verboten werden. Ausnahmen gibt es für sogenannte Hemdchenbeutel, da deren Verbot derzeit eher zu mehr als zu weniger Verpackungsabfällen führen würde.

Schulze: "Plastiktüten sind der Inbegriff der Ressourcenverschwendung: Sie werden aus Rohöl hergestellt und oft nur wenige Minuten genutzt. Häufig landen sie in der Umwelt, wo sie über viele Jahrzehnte verbleiben und jede Menge Schäden anrichten können. Die Erfahrungen der letzten Jahre mit der freiwilligen Vereinbarung zeigen: Es geht auch ohne die Plastiktüte beim Einkauf. Immer mehr Menschen gewöhnen sich daran, Mehrwegbeutel dabei zu haben. Momentan liegt der Verbrauch in Deutschland etwa bei 20 Einweg-Plastiktüten pro Kopf und Jahr. Mit einem Verbot kommen wir jetzt auf Null. Denn das gilt dann auch für die Händler, die sich bislang nicht an der Vereinbarung beteiligt haben."

Das gesetzliche Verbot soll den positiven Trend beim Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen in Deutschland und damit den Erfolg der im Jahr 2016 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Handel konsequent fortsetzen. Derzeit werden in Deutschland jährlich pro Kopf immer noch circa 20 Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern verbraucht.

Der Entwurf verbietet Letztvertreibern das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern. Denn leichte Kunststofftragetaschen werden seltener wiederverwendet als solche aus stärkerem Material. Die gesetzliche Regelung soll insbesondere auch diejenigen Letztvertreiber erreichen, die sich bisher nicht an der freiwilligen Vereinbarung beteiligt haben.

Ein Verstoß gegen das Verbot kann nach dem Entwurf als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Ausgenommen von dem Verbot sind bestimmte sehr leichte Kunststofftragetaschen (Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern), die im Handel von Verbraucherinnen und Verbrauchern insbesondere für den Transport von losem Obst und Gemüse verwendet werden. Ein Verbot dieser sogenannten "Hemdchenbeutel" beziehungsweise "Knotenbeutel" würde zu einer vermehrten Nutzung aufwendigerer Verpackungen führen.

An Stelle von leichten Kunststofftragetaschen sollen sinnvollerweise Mehrweg-Taschen aus Kunststoff und Polyester verwendet werden. Je häufiger sie benutzt werden, desto umweltfreundlicher werden sie.

Schulze: "Die Zukunft ist nicht die Einweg-Papiertüte. Die Zukunft ist Mehrweg – und das ist gerade bei Tüten wirklich kein Problem. Eine Mehrweg-Tragetasche aus Plastik ist bereits nach drei Nutzungen umweltfreundlicher als eine Einweg-Plastiktüte. Mehrweg-Tragetaschen werden meistens aus recyceltem Material hergestellt, Einweg-Plastiktüten dagegen aus Rohöl."

Das Verbot von Einweg-Kunststofftragetaschen ist nur ein Baustein von vielen in der Strategie des Bundesumweltministeriums für weniger Plastik und mehr Recycling. Bereits im Jahr 2021 werden weitere Einweg-Kunststoffartikel wie etwa Plastikgeschirr in Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie verboten.

Nach der heutigen Kabinettsentscheidung wird nun das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Parallel dazu erfolgt die sogenannte Notifizierung des Entwurfs bei der Europäischen Kommission. Diese wurde bereits eingeleitet. Das Verbot soll sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.

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06.11.2019 | Pressemitteilung Nr. 196/19 | Wirtschaft
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