Neue Fördermöglichkeiten und Online-Förderlotse für den Klimaschutz vor Ort

04.01.2019
Porträtfoto von Bundesumweltministerin Svenja Schulze
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 003/19
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Ab dem 1. Januar bietet die Kommunalrichtlinie Kommunen und lokalen Akteuren neue Fördermöglichkeiten von Klimaschutz-Maßnahmen. Bewährte Förderschwerpunkte bleiben bestehen und wurden an technologische Entwicklungen angepasst.

Ab sofort können wieder Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie gestellt werden

Ab dem 1. Januar 2019 können Kommunen und andere lokale Akteure wieder Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie stellen. Mit vielen neuen Fördergegenständen schafft die novellierte Richtlinie Anreize für den Klimaschutz vor Ort. Ein neuer Online-Förderlotse erleichtert die Antragstellung und hilft, die passenden Klimaschutzmaßnahmen zu finden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Mit der erweiterten Förderung geben wir den Kommunen noch mehr Chancen, Klimaschutzprojekte vor Ort erfolgreich umzusetzen. Bei der Ausgestaltung des Förderprogramms haben wir darauf geachtet, dass für alle etwas dabei ist. Sowohl für Kommunen, die noch am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, als auch für Fortgeschrittene. Ein Blick in die neue Kommunalrichtlinie lohnt sich!"

Gefördert werden unter anderem:

  • Klimaschutzkonzepte und Personal für die Umsetzung,
  • eine hocheffiziente Straßen- und Innenbeleuchtung,
  • der Neubau von Radwegen,
  • eine intelligente Verkehrssteuerung,
  • eine klimafreundliche Abwasserbehandlung in Kläranlagen,
  • die Sammlung von Garten- und Grünabfällen,
  • der Neubau von Bio-Vergärungsanlagen,
  • eine klimafreundliche Trinkwasserversorgung,
  • Energiemanagementsysteme,
  • Fokusberatungen,
  • Potenzialstudien und vieles mehr.

Der neue Förderlotse zur Kommunalrichtlinie hilft Antragstellern, die passenden Klimaschutzmaßnahmen zu finden und führt direkt zur Antragstellung.

Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. März 2019 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenfreie Beratung an (telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail unter skkk(at)klimaschutz.de ).

04.01.2019 | Pressemitteilung Nr. 003/19 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM8337
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