Vorgaben für guten Gewässerschutz werden EU-weit angeglichen

11.05.2016
Blaue Fahnen mit gelben Sternen weht im Wind
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 102/16
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Bundeskabinett heute der neuen Oberflächengewässerverordnung zugestimmt. Die Neufassung setzt EU-Recht in deutsches Recht um. Wichtige Vorgaben, um den Zustand der

Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Bundeskabinett heute der neuen Oberflächengewässerverordnung zugestimmt. Die Neufassung setzt EU-Recht in deutsches Recht um. Wichtige Vorgaben, um den Zustand der Gewässer zu bewerten und zu überwachen, werden aktualisiert und vereinheitlicht. Die Anforderungen an den guten Gewässerzustand – das Kernstück des Gewässerschutzes – werden damit europaweit angeglichen. Für die Behörden vor Ort entsteht so mehr Entscheidungssicherheit. Die Neufassung wurde in enger Kooperation mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der europäischen Ebene erstellt.

Neu sind europaweit standardisierte Messkampagnen: für neue Stoffe, die in den Gewässern erst seit kurzer Zeit gefunden werden. Außerdem wird die Datenauswertung zur Gewässerbelastung verbessert. Die Relevanz chemischer Risiken für die Gewässer lässt sich somit effizienter und schneller bewerten.

Die Liste der Stoffe, die in Gewässern gemessen werden müssen, wurde gestrafft. 100 spezifische Stoffe sind nicht mehr relevant und wurden gestrichen. Demgegenüber wurden Umweltqualitätsnormen für 12 neue europaweit prioritäre Stoffe und 9 neue spezifische Stoffe festgelegt. Dabei handelt es sich vor allem um Pflanzenschutzmittel, aber auch Biozide und Industriechemikalien. Die so genannten Orientierungswerte für die Chlorid- und damit Salzkonzentration, die als tolerierbar gilt, sind nun bundesweit einheitlich.

Da die Europäische Kommission eine übergreifende Strategie zur Begrenzung ökologischer Risiken durch Arzneistoffe entwickelt, wurden für diese Stoffe in der Verordnung keine Umweltqualitätsnormen festgelegt. Für diese und weitere Mikroschadstoffe erarbeitet der Bund unter Federführung des Bundesumweltministeriums eine gesonderte Strategie zum Schutz der Gewässer.

Um der Nährstoffüberlastung der Übergangs- und Küstengewässer entgegenzuwirken, macht die Verordnung neue Vorgaben für Stickstoffverbindungen in Gewässer, die z. B. durch Düngung aus der Landwirtschaft stammen können. Nur wenn diese eingehalten werden, lässt sich der gute Zustand der Gewässer erreichen oder erhalten. Die neuen Werte erfordern bei der Bewirtschaftung der Flussgebiete eine Reduzierung der Stickstofffrachten von bis zu 60 Prozent der aktuellen Werte.

11.05.2016 | Pressemitteilung Nr. 102/16 | Europa
https://www.bmuv.de/PM6493
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