Bundesumweltministerium fördert Recycling von Kühlgeräten

13.03.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 053/15
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Die Stena Technoworld GmbH will mit einem innovativen Verfahren alte Kühlgeräte, die noch FCKW enthalten, energieeffizient und umweltfreundlich recyceln. Das Bundesumweltministerium unterstützt dieses Projekt im rheinland-pfälzischen Baumholder mit 500.000 Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm. 

Auf Grund der langen Nutzungsdauer von Kühlgeräten gelangen noch bis ins Jahr 2025 Geräte mit ozonschichtschädigenden Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen (FCKW) in die Entsorgung. Bisher können Kühlgeräte mit FCKW und Kohlenwasserstoffen gemeinsam nur mit sehr hohem Energieaufwand zersetzt werden. Um dieses Energiepotenzial zu heben und gleichzeitig die FCKW-Bilanz im Kühlgeräterecycling zu verbessern, setzt das Unternehmen zukünftig auf eine dreistufige Behandlung.

Ziel des Vorhabens ist es, die in der Stufe 1 flüssig und in der Stufe 2 gasförmig erhaltenen FCKW und Kohlenwasserstoffe erstmalig direkt der Zerstörung zuzuführen. Dies erfolgt in der Stufe 3 durch zwei in Reihe geschaltete Oxidationskatalysatoren, mit deren Hilfe die FCKW sowie die Kohlenwasserstoffe nahezu vollständig (99,99 Prozent) zerstört werden.

Mit dieser katalytischen Zerstörung kann der Energiebedarf von bisher 1200 Grad Celsius auf 530 Grad Celsius gesenkt werden. Weitere Energieeinsparungen ergeben sich aus der Nutzung von freiwerdender Prozesswärme. Insgesamt können dadurch beim Recycling von Kühlgeräten – bei einem gleichen Anteil von FCKW-Kohlenwasserstoffgeräten – 1417 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr vermieden werden und gleichzeitig die Emissionen der FCKW noch weiter reduziert werden.

Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

13.03.2015 | Pressemitteilung Nr. 053/15 | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM5962
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