10 Jahre Entsorgungskommission

30.06.2018
Die Kommission aus Expertinnen und Experten im Bereich der nuklearen Entsorgung greift offene wissenschaftliche Fragestellungen auf und unterstützt das BMU bei den fachlichen Herausforderungen im Umgang mit radioaktiven Abfällen.

Unabhängige Beratung des Bundesumweltministeriums zur Sicherheit der Entsorgung nuklearer Abfälle

Am 30. Juni 2008 und somit vor 10 Jahren trat die Entsorgungskommission (ESK) zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Anlässlich des Jubiläums des Beratungsgremiums dankt Bundesumweltministerin Svenja Schulze allen aktiven und ehemaligen Mitgliedern für ihr unverzichtbares ehrenamtliches Engagement in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung. Die Kommission aus Expertinnen und Experten im Bereich der nuklearen Entsorgung greift offene wissenschaftliche Fragestellungen auf und unterstützt das Bundesumweltministerium bei den fachlichen Herausforderungen im Umgang mit radioaktiven Abfällen.

Schulze: "Für das Bundesumweltministerium hat der sichere Ausstieg aus der Atomenergie oberste Priorität. Die Empfehlungen und Stellungnahmen der Entsorgungskommission leisten hierbei einen wichtigen Beitrag."

Seit ihrer Gründung berät die ESK das Umweltministerium (BMU) in Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung. Die Beratung umfasst unter anderem den Rückbau von Atomkraftwerken, die Verpackung radioaktiver Abfälle, deren Transport sowie die Zwischenlagerung und Endlagerung. Ihre Empfehlungen legt die Kommission in Form von wissenschaftlich-technischen Empfehlungen oder Stellungnahmen vor. Eingebunden ist das Gremium auch in die bundesaufsichtliche Prüfung bei Genehmigungsverfahren. Auch ein regelmäßiger Austausch mit Beratungsgremien anderer Länder gehört zu den Aufgaben der ESK. Unterstützung erfährt die Kommission durch eine beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) eingerichtete Geschäftsstelle.

Die Entsorgungskommission wurde 2008 aufgrund der zunehmenden Bedeutung der nuklearen Entsorgungsfragen gegründet und übernahm die Aufgaben des bis dahin bestehenden Endlagerausschusses der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK). Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima 2011 hatte die ESK maßgeblichen Anteil an der Sicherheitsüberprüfung von Anlagen und Einrichtungen der Ver- und Entsorgung in Deutschland. Auch in Zukunft wird die ESK eine bedeutende Rolle spielen, wenn es darum geht, den Forderungen des BMU nach hohen Sicherheitsstandards Gewicht zu verleihen und das Ministerium dabei zu unterstützen, zu anstehenden Sicherheitsfragen qualifiziert Stellung nehmen zu können.

Um eine ausgewogene Beratung sicherzustellen, repräsentieren die Mitglieder der ESK die gesamte Bandbreite der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vertretbaren Anschauungen. Derzeit hat die ESK 13 Mitglieder und bildet Ausschüsse und Arbeitsgruppen für fachspezifische Fragestellungen. Der Großteil der Mitglieder stammt aus verschiedenen im Bereich der nuklearen Entsorgung tätigen Gutachterorganisationen. Vorsitzender der ESK ist Diplom-Ingenieur Michael Sailer. Zurückblicken können die ESK und ihre Ausschüsse mittlerweile auf mehr als 200 Sitzungen.

30.06.2018 | Meldung Endlagerprojekte
https://www.bmuv.de/ME7973

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